04. Oktober 2017

Förderrichtlinie „Berufsorientierung für Flüchtlinge" erweitert

Foto: Daniel Ernst/Fotolia

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat die Förderrichtlinie „Berufsorientierung für Flüchtlinge –BOF“ erweitert. Bisherige Erfahrungen aus der Praxis hätten gezeigt, dass junge Geflüchtete häufig mehr Zeit und Unterstützung benötigen, um eine Ausbildung im Handwerk beginnen zu können.

Die wesentlichen Änderungen betreffen:


- Flexibilisierung der Maßnahmendauer: Je nach individuellem Bedarf des einzelnen Teilnehmenden kann die Maßnahme nunmehr bis zu 26 Wochen dauern - statt wie bisher nur 13. Damit können die unterschiedlichen Vorkenntnisse der heterogenen Zielgruppe besser berücksichtigt werden und die Anpassung an den Beginn des Ausbildungsjahres wird ermöglicht.


- Flexibilisierung der Betriebsphase: Die Zeit im Betrieb kann nunmehr bis zu acht Wochen dauern (statt bisher vier) und zudem bei Bedarf in mehrere Abschnitte aufgeteilt werden. Teilnehmende erhalten dadurch die Möglichkeit, nicht nur verschiedene Betriebe, sondern auch Betriebsabläufe kennen zu lernen.


- Intensivere Vorbereitung auf die Berufsschule: Die zukünftigen Auszubildenden sollen bestmöglich auf die Anforderungen der Berufsschule vorbereitet werden. Deshalb erhalten sie neben dem Sprachunterricht auch einen intensiven berufsbezogenen Fachunterricht - etwa in Mathematik oder Naturwissenschaften.


- Personal für Netzwerkarbeit zur Gewinnung von Teilnehmenden: Es sollen mehr junge Geflüchtete über die Inhalte und Chancen der Maßnahme informiert und für die Teilnahme gewonnen werden. Dafür ist die Vernetzung der Träger mit relevanten Partnern in der Region von entscheidender Bedeutung. Das wird mit Mitteln für bis zu eine halbe Personalstelle unterstützt.


- Teilnahme in Teilzeit möglich, Unterstützung bei der Kinderbetreuung verbessert: Junge Frauen und Männer, die Kinder zu betreuen haben, sollen besser von der Förderung profitieren können. Dafür ist eine Teilnahme in Teilzeit möglich. Daneben kann der Träger bei der Kinderbetreuung unterstützen.


- Antragstellung ist nicht mehr an bestimmte Termine gebunden: Handwerksorganisationen können nun fortlaufend Anträge beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) stellen. Bisher laufende Projekte können mit einem neuen Antrag ebenso von den Erweiterungen profitieren.


Die Förderrichtlinie, weitere erforderliche Antragsunterlagen und Kontakte für Nachfragen sind hier zu finden.