11. Oktober 2017

Hyperbare Sauerstofftherapie bei schwerem diabetischen Fußsyndrom künftig auch ambulant möglich

Patientinnen und Patienten mit schwerem diabetischen Fußsyndrom können künftig auch ambulant mit der hyperbaren Sauerstofftherapie (HBO) behandelt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat diese Leistungsausweitung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen. Die Anwendung der HBO im Krankenhaus wird zukünftig bereits ab einer Wundtiefe des sogenannten Wagner-Stadium II möglich sein.


„In Studien wurden Anhaltspunkte gefunden, wonach sich Wunden, die unter der Standardtherapie nicht zu heilen beginnen, bei einer zusätzlichen HBO besser schließen. Der G-BA hat deshalb – trotz eines nicht eindeutig belegten medizinischen Nutzens – beschlossen, Patientinnen und Patienten mit einem schweren diabetischen Fußsyndrom mit der HBO eine ergänzende ambulante Behandlungsmöglichkeit zu eröffnen. Die sehr aufwendige und zeitintensive Behandlung darf aber erst dann angewendet werden, wenn die vielfältigen anderen Maßnahmen der Standardtherapie erfolglos geblieben sind. Unabdingbar dabei ist, dass vor und auch während der HBO die Wundversorgung entsprechend den aktuellen ärztlichen Behandlungsleitlinien in einer qualifizierten Einrichtung erfolgt. Um die vor einer HBO durchzuführenden diagnostischen und therapeutischen Schritte sicherzustellen, hat der G-BA eine ambulante HBO zudem an die Überweisung durch bestimmte, hierfür besonders qualifizierte Facharztgruppen geknüpft“, erläuterte Dr. Harald Deisler, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung.

Im Wagner-Stadium II des Diabetischen Fußsyndroms sind die Wunden bis zur Ebene von Sehnen und Gelenkkapseln vorgedrungen. Ab dem Wagner-Stadium III liegt eine Wundtiefe bis zur Ebene der Knochen vor.

Hyperbare Sauerstofftherapie bei Diabetes-Experten umstritten
Die Anwendung der Hyperbaren Sauerstofftherapie ist jedoch bei Experten und Fachgesellschaften, die sich mit der Behandlung des Diabetischen Fußsyndroms befassen, umstritten. Angesichts des Abschlussberichts zur HBO, den das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) 2016 veröffentlicht hatte und der die Entscheidung des G-BA maßgeblich beeinflusst haben dürfte, hatte die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) kritisiert, dass der schnellere Wundverschluss durch die HBO, für den das IQWiG Anhaltspunkte sieht, nicht ausreichend belegt sei. Die Feststellungen des IQWiG seien nicht durch die Datenbasis gedeckt; die Studienlage zeige klar, dass es keinen Vorteil für die HBO in diesem Zusammenhang gebe, so die Reaktion der DDG auf den Abschlussbericht des IQWiG.

Prof. Ralf Lobmann, Sprecher der AG FUSS in der DDG, hatte, ebenfalls 2016, dazu erläutert „Die für die Bewertung herangezogenen Studien sind in punkto Patientenpopulation, Behandlungsdauer, Komorbiditäten und anderer Faktoren sehr heterogen, so dass anhand von reinen statistischen Analysen und Aufbereitung der veröffentlichten Studiendaten in Metaanalysen kein Zusatznutzen abgeleitet werden kann.“ Allenfalls könne man aufgrund der derzeitigen Datenlage die HBO beim diabetischen Fußsyndrom in Fällen ab Stadium Wagner 3 im Rahmen eines individuellen Heilversuchs in Betracht ziehen, wenn alle etablierten Therapieoptionen erfolglos waren.