08. November 2017

ZVOS informiert über Vertragsabschluss mit der KKH

ZVOS und KKH haben einen neuen Vertrag über die Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln der PG 31 (Schuhe) mit Wirkung zum 15. November 2017 geschlossen (es gilt das Verordnungsdatum). Der Vertrag basiert zu wesentlichen Teilen auf dem PG 31-Vertrag mit der Barmer und Techniker Krankenkasse in der Fassung vom 1.10.2017, dies betrifft auch die Preisliste. KKH-spezifische Besonderheiten sind in den Anlagen und Anhängen geregelt.

Auch bei der KKH ist also demnächst das Kategorisierungsmodell anzuwenden, das aus dem Vertrag mit Barmer und TK bekannt ist, erklärt der ZVOS. 
Eine Kurzübersicht über den Vertrag hat der ZVOS im "orthoinfo" an seine Mitglieder verschickt.

Da es sich um einen neuen Vertrag handelt, ist ein Neubeitritt erforderlich. Dazu kann eine Anerkenntniserklärung ausgefüllt und an die jeweilige Landesinnung oder an den ZVOS geschickt werden.