Neues Datenschutzrecht: Infos für Betriebe

Ab 25. Mai 2018 gelten in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union neue Datenschutzregeln. Handwerksbetriebe und -organisationen müssen sicherstellen, dass sie bis dahin die erforderlichen Anpassungen vornehmen. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat die wichtigsten Infos für Betriebe und Handwerksorganisationen zusammengestellt.
Mit der Reform soll sichergestellt werden, dass in allen Mitgliedstaaten derselbe Datenschutzstandard besteht. Da in Deutschland bereits hohe Anforderungen an den Datenschutz gelten, führen die neuen Vorschriften zu zahlreichen formellen Änderungen. Eine inhaltliche Verschärfung der Anforderungen geht mit der Reform jedoch insgesamt nicht einher, teilt der ZDH mit.
Der ZDH stellt die wichtigsten Aspekte des neuen Datenschutzrechts im „Praxis Datenschutz“ bereit. Muster, Checklisten und Beispielfälle liefern praktische Hinweise.
Die Informationen des ZDH finden Sie hier.