29. Januar 2008
ZDH begrüßt Erhöhung des Meister-BAföG
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Im Handwerk wurden, ZDH-Aussagen zufolge, im Jahr 2006 genau 22915 Personen mit einem handwerklichen Fortbildungsziel durch Leistungen über das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) gefördert.
Der ZDH erachtet auch eine Flexibilisierung der Förderbedingungen als notwendig. Es dürften nicht nur Gesamtlehrgänge förderfähig sein. Moderne, modular aufgebaute Bildungsmaßnahmen, die zu einem hochwertigen Abschluss führen und auf die Interessen junger Berufstätiger zugeschnitten seien, müssten in die Förderung mit einbezogen werden.
Meister-BAföG erhalten Personen, die einen Lehrgang zum beruflichen Aufstieg, zum Beispiel zum Handwerksmeister, besuchen. Es umfasst bei Vollzeitkursen einen Beitrag zum Lebensunterhalt, sowie Beiträge zu den Lehrgangs- und Prüfungskosten und gegebenenfalls einen Zuschuss zur Kinderbetreuung. Die Leistungen des AFBG werden überwiegend als zins-günstiges Darlehen, teilweise auch als nicht zurück zu zahlende Zuschüsse erbracht.
Näheres zum Meister-BAföG unter www.meister-bafoeg.info.