29. März 2018

Gesundheitshandwerke kritisieren Präqualifizierungsvorgaben der DAkkS

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Mit dem Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz wurde der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) die Überwachung der Präqualifizierungsstellen übertragen. Sie will Präqualifizierungsstellen dazu verpflichten, alle 20 Monate Betriebsbegehungen bei den Leistungserbringern durchzuführen. Die Verbände der Gesundheitshandwerke, darunter der ZVOS, haben dagegen in einer Resolution vehement Stellung bezogen.

Die DAkkS hatte ihr Vorhaben in dem Dokument „Anforderungen an Präqualifizierungsstellen, die Leistungserbringer gemäß § 126 Abs. 1a SGB V zertifizieren“ bekannt gemacht. Darin sieht die DAkkS eine Betriebsbegehung zu Beginn jeder Präqualifizierung vor, außerdem zwei zusätzliche Begehungen innerhalb des fünfjährigen Präqualifizierungszeitraums. Bei diesen soll nicht der komplette Umfang wie bei einer Erstbegehung, sondern nur Stichproben begutachtet werden. Die Verbände der Gesundheitshandwerke sehen darin eine maßlose und rechtlich unhaltbare Forderung. Im Folgenden lesen Sie die Resolution der Gesundheitshandwerke im Wortlaut:

Die Resolution der Gesundheitshandwerke im Wortlaut:

"Der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) wurde durch das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) die Aufgabe übertragen, die Benennung und Überwachung der Präqualifizierungsstellen für den Hilfsmittelbereich durchzuführen. Dies geschieht anhand der Norm DIN EN ISO/IEC 17065. Die auf diesem Wege benannten Präqualifizierungsstellen wiederum prüfen die Leistungserbringer im Hilfsmittelbereich, so auch die Gesundheitshandwerke, anhand konkreter Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes auf Grundlage des § 126 Absatz 1 Satz 3 SGB V. Weder diese Vorgabe noch die entsprechenden Empfehlungen wurden durch das HHVG oder den GKV-Spitzenverband geändert.

In der Umsetzung erwartet die DAkkS nun jedoch, dass Präqualifizierungsstellen die Betriebe der Gesundheitshandwerke alle 20 Monate in Form einer Betriebsbegehung überwachen. Präqualifizierungsstellen, die dies nicht in ihrem Überwachungsprotokoll vorsehen, werden von der DAkkS nicht akkreditiert. Die zuvor genannten Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V sehen Betriebsbegehungen dagegen nur einmal und dies bei erstmaliger Präqualifizierung vor.

Mit dieser Vorgabe greift die DAkkS aus Sicht der Verbände der Gesundheitshandwerke ohne Rechtsgrundlage und zu den Empfehlungen des GKV Spitzenverbandes konkurrierend direkt auf das Verfahren zum Leistungserbringer durch. In der Praxis wird dies zudem zu einem in der Sache unverhältnismäßigen und deutlichen bürokratischen Mehraufwand und damit zu Kostenbelastungen der Gesundheitshandwerke in Millionenhöhe pro Jahr führen.

Die Verbände der Gesundheitshandwerke lehnen die maßlosen Forderungen der DAkkS für das konkrete Präqualifizierungsverfahren sowohl aus rechtlichen wie sachlichen Gründen ab. Eine Betriebsbegehung zu Betriebsbeginn und darauf folgende Eigenerklärungen haben sich in den letzten 50 Jahren bewährt. Nicht die DAkkS ist für die Qualität der Hilfsmittelversorgung verantwortlich, sondern die gesetzlichen Krankenversicherungen mit ihren Vertragspartnern."

Thomas Truckenbrod, Präsident ZVA
Marianne Frickel, Präsidentin biha        
Werner Dierolf, Präsident ZVOS     
Klaus-Jürgen Lotz, Präsident BIV-OT   
Uwe  Breuer, Präsident VDZI