Kürzung der Kassenleistung bei hyperbarer Sauerstofftherapie des diabetischen Fußsyndroms
Betroffen von dem Beschluss ist die Behandlung des diabetischen Fußsyndroms der frühen Erkrankungs-Stadien „Wagner I und II“ sowie der späteren Stadien „Wagner III und IV“, wenn es bei diesen Diagnosen eine angemessene Aussicht auf Heilung durch die Standardtherapie gibt.
Besteht eine solche Aussicht auf Heilung bei den späteren Erkrankungsstadien „Wagner III und IV“ (= drohende Amputation der Extremität) nicht, so kann die HBO nach Ausschöpfung der Standardtherapie als ergänzender Bestandteil der Gesamttherapie weiterhin im Krankenhaus zu Lasten der GKV eingesetzt werden, teil der G-BA mit.
Mit HBO wird die Einatmung von 100-prozentigem Sauerstoff bei erhöhtem Umgebungsdruck bezeichnet, die dazu beitragen soll, dass das Gewebe besser mit Sauerstoff versorgt wird, der Fuß dadurch besser heilt und eine Amputation vermieden, verzögert oder deren Ausmaß reduziert werden kann. Grundsätzliches Ziel der Behandlung des diabetischen Fußes ist eine vollständige Wundheilung mit der Vermeidung einer Amputation. Etwa 70 Prozent aller Amputationen in Deutschland werden bei Diabetikern durchgeführt.
Der Beschluss des G-BA wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Beschlusstext sowie Beschlusserläuterung werden in Kürze auf der Webseite des G-BA unter folgender Adresse veröffentlicht: http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zur-richtlinie/34/