G-BA überprüft Verordnungsfähigkeit der Podologie
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 17. Mai 2018 den Beschluss gefasst, das Beratungsverfahren "Überprüfung der Heilmittel-Richtlinie zur Verordnungsfähigkeit von Maßnahmen der Podologischen Therapie" einzuleiten. Der G-BA beauftragte dazu den Unterausschuss "Veranlasste Leistungen".
Gegenstand der Überprüfung ist die Verordnungsfähigkeit der Podologischen Therapie für dem diabetischen Fußsyndrom vergleichbare funktionelle/strukturelle Schädigungen der Haut- und der Zehennägel bei entsprechend nachweisbaren Gefühls- und/oder Durchblutungsstörungen der Füße sowie den daraus resultierenden vergleichbaren Gefährdungen für unumkehrbare Folgeschäden der Füße. Dabei muss eine eindeutige Abgrenzung des Heilmittels Podologie zu pflegerischen Leistungen gegeben sein, teilt der G-BA mit.
Den Antrag dazu hatte die Patientenvertretung im Februar 2018 gestellt. Als Zeitplan gibt der G-BA eine maximal 31 Monate dauernde Beratungszeit an, mit der Einleitung des Stellungnahmeverfahrens sei im Dezember 2020 zu rechnen, der Beschluss ist derzeit für Mai 2021 eingeplant.