07. März 2008

Heilberufe europaweit anerkannt

(7.3.2008)  Bundestag und Bundesrat haben dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36 EG des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe zugestimmt. Damit wurde eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt (Drucksache 16/6458). Sie regelt die gegenseitige Anerkennung der Ausbildung von Heilberufen (z. B. Apotheker, Ärzte, Physiotherapeuten und auch Podologen) in den EU-Staaten und bringt Erleichterungen für Leistungserbringer, die nur vorübergehend und gelegentlich in einem anderen Mitgliedstaat arbeiten wollen.