BG ETEM untersucht PAK-Belastung in der Orthopädieschuhtechnik

Viele Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) gelten als krebserregend. In der Orthopädieschuhtechnik können sie zum Beispiel in Kunststoff- und Gummiteilen und im Schleifstaub auftreten. Eine Untersuchung der BG ETEM zeigte nun jedoch, dass die Grenzwerte in der Orthopädieschuhtechnik unterschritten werden. Es bestehe keine Gesundheitsgefährdung für die Beschäftigten, heißt es im etem-Magazin 4/2018.
Wie die BG ETEM berichtet, entstehen PAK bei der unvollständigen Verbrennung organischer Materialien, wie Holz, Kohle oder Öl. Als Verunreinigungen insbesondere von Weichmacherölen und Industrieruß können sie in Kunststoff- und Gummiteilen zu finden sein. In den letzten Jahren wurde ins Gespräch gebracht, dass PAK auch in Schuhmaterialien, insbesondere im Sohlenbereich, auftreten können.
Bei der Änderung von Konfektionsschuhen und Einlagen, aber auch bei der Fertigung orthopädischer Maßschuhe und Orthesen kommen Orthopädieschuhmacher häufig in Hautkontakt mit potenziell PAK-haltigen Materialien, so der etem-Bericht. Hinzu kommt, dass durch Schleifstaub eine inhalative Exposition stattfinden kann.
Bislang gab es keine Messungen zum PAK-Gehalt in Schuhmaterialien und Schleifstäuben in der Orthopädieschuhtechnik. Die BG ETEM legte nun hierzu die erste Untersuchung vor. Da es aufgrund der potenziell krebserregenden Wirkung einiger PAK bei größerer beruflicher Dosiseinwirkung zu entsprechenden Berufskrankheiten kommen kann, interessierte die BG ETEM dabei auch, ob die PAK-Belastung in Orthopädieschuhtechnik-Betrieben für die Begründung einer Berufskrankheit herangezogen werden kann.
Dazu nahm die die Berufsgenossenschaft Schleifstaubproben in Orthopädieschuhtechnik-Betrieben und zwei Schuhreparatur-Betrieben und ließ sie vom Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) untersuchen. In den Proben wurde der Gehalt an 16 PAK sowie an Benzo(a)pyren, eine der am besten untersuchten PAK, bestimmt. Mit diesen Daten ermittelte die BG ETEM in Korrelation mit vorhandenen Staubmesswerten die PAK-Konzentration in der Atemluft (Arbeitsplatzkonzentrationen). Die ermittelten Werte wurden mit vorhandenen Grenzwerten und Risikogrenzen verglichen, um eine Gefährdungsabschätzung vornehmen zu können.
Dabei stellte BG ETEM fest, dass die Grenzwerte für die Gefahrstoffe durchweg unterschritten wurden. Die in der Orthopädieschuhtechnik auftretenden Konzentrationen lägen unterhalb der allgemeinen Umweltbelastung. Weitere Arbeitsschutzmaßnahmen seien daher nicht erforderlich, heißt es in dem Bericht. Die auftretenden PAK-Konzentrationen seien für die Begründung von Berufskrankheiten nicht relevant.
Den lesenswerten Artikel „PAK auf der Spur“ im BG ETEM-Magazin finden Sie hier.