07. März 2008
Kritik an DAK-Stellungnahme
Die Vertragsbedingungen seien von ihr so gewählt worden, dass sie auch der Zentralverband für Orthopädie-Schuhtechnik hätte erfüllen können, schreibt die DAK in ihrer Veröffentlichung. Doch der Zentralverband habe sich nicht entsprechend fachlich und strukturell positioniert, um den Anforderungen gerecht zu werden. Wie schon in der Ausgabe 2/08 der OST berichtet, sollte der Zentralverband Orthopädieschuhtechnik die Durchgriffsmöglichkeit auf jeden einzelnen Betrieb haben, so dass er als Vertragspartner für die Einhaltung des Vertrages bei jedem Mitglieder verantwortlich gemacht werden kann.
Als weiteren Grund für das Scheitern der Verhandlungen nennt die DAK die fehlende Abschlussvollmacht des Zentralverbandes. Er habe von den Innungen nur das Mandat für die Verhandlungen gehabt. Man habe aber bewusst keinen Vertrag schließen wollen, dem die Innungen erst beitreten müssen. Dies, so die DAK, hätte bedeuten können, dass ganze Bundesländer von dem Vertrag nicht erfasst worden wären und es dort keinen Vertragspartner gegeben hätte.
Es sei richtig, so Irene Zamponi, Geschäftsführerin der Innung Rheinland-Westfalen und Mitglied des juristischen Beirats des Zentralverbandes, dass der Zentralverband nach der Vertragsankündigung sich von den Innungen das Verhandlungsmandat übertragen ließ. Aufgrund der weitreichenden Bedeutung eines bundesweiten Rahmenvertrages habe man aber bewusst die Abschlussvollmacht bei den Innungen gelassen, da man die einzelnen Mitglieder nicht habe entmündigen wollen.
Auf Unverständnis stößt beim Zentralverband die Aussage der DAK, man habe bewusst kein Beitrittsmodell gewollt. Denn beim DAK-Vertragspartner IETEC müsse ja sogar jedes einzelne Mitglied dem Vertrag beitreten (auch bei der Egroh ist der Beitritt zum Vertrag freiwillig). Hier habe die DAK im Voraus auch nicht wissen können, wie viele Vertragspartner sie genau haben werde, und ob damit eine bundesweit flächendeckende Versorgung erreicht werden kann.
In keinem der beiden Verhandlungsgespräche sei zudem die Rede davon gewesen, so Irene Zamponi, dass die Erteilung einer Abschlussvollmacht zwingende Voraussetzung für ein Weiterverhandeln und letztlich für einen Vertragsschluss sein sollte. Zudem habe die Verhandlungskommission des ZVOS mehrfach und ausdrücklich um Einräumung einer Übergangszeit gebeten hat, um die Voraussetzungen für die Erfüllung einer „Generalunternehmerschaft“ zu schaffen. Diese Zeit habe die DAK dem ZVOS aber unter keinen Umständen einräumen wollen.
In ihrer Veröffentlichung betont die DAK, dass Verträge dieser Art, die in anderen Bereichen des Gesundheitswesens bereits etabliert seien, in Zukunft sicher auch von anderen Kostenträgern gefordert würden. Auch hier widerspricht der Zentralverband. Der ZVOS sei sehr wohl bereit gewesen, verantwortlich handelnder Vertragspartner zu werden. Es sei aber auch sein legitimes Anliegen gewesen, nur mit solchen Pflichten belegt zu werden, die auch von ihm erfüllt werden können. Die Verhandlungen mit anderen Kassen würden zeigen, dass dies sehr wohl möglich ist.
Dass die flächendeckende Versorgung mit den jetzigen Vertragspartner gewährleistet ist, bezweifelt man beim Zentralverband. Ganz offensichtlich sei aber, dass die DAK sich bei der Auswahl der Vertragspartner nicht an die eigenen Vorgaben gehalten hat. Dort sei gefordert worden, dass die Anbieter wenn nicht bundesweit, so doch für den Bereich eines Hilfsmittel-Kompetenz-Zentrums lieferfähig sind, das heißt, wohnortnah versorgen können. Für jenes in Münster hieße das konkret, so Irene Zamponi, dass eine Leistungsanbietergruppe in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Berlin, Brandenburg und Sachsen flächendeckend vertreten sein muss. Und dies könne keiner der jetzigen Vertragspartner leisten.
Auch bei der Frage der von DAK geforderten zentralen Abrechnungsstelle habe der ZVOS bei der Verhandlung im Dezember um die Einräumung einer Übergangszeit zur Errichtung einer zentralen Abrechnungsstelle gebeten. Auch dies habe die DAK nicht gewähren wollen. Auf der anderen Seite habe sie aber in den Verträgen mit den anderen Anbietern akzeptiert, dass über ein Abrechnungszentrum abgerechnet wird.
Auch nach der Veröffentlichung der DAK ist man beim Zentralverband überzeugt, dass sich die DAK bei den Vertragsverhandlungen nicht korrekt verhalten hat. Daher habe man alle zur Verfügung stehenden Mittel eingeleitet, um der DAK wieder ins Gedächtnis zu rufen, dass eine gesetzliche Verpflichtung zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit besteht.