01. April 2008
Schuhversorgung soll untersucht und bewertet werden
Der von der Arbeitsgruppe Schuhe verabschiedete Verordnungsbogen für die Schuhversorgung soll zunächst, so das Ziel, bundesweit einheitlich für eine genauere und nachvollziehbare Verordnung von Schuhen und Fußbettungen in der Diabetesversorgung sorgen. Er soll helfen, die Kommunikation zwischen Handwerk, Ärzten, Kassen und Medizinischem Dienst zu vereinfachen.
Der Verordnungsbogen orientiert sich sehr stark an dem von der Interdisziplinären Arbeitsgruppe Schuhversorgung beim diabetischen Fußsyndrom im Jahr 2005 erarbeiteten Kategorisierungsschema zur Schuhversorgung beim diabetischen Fußsyndrom. So soll die Verbindung zwischen medizinisch indizierter Versorgung und entsprechend kompetenter Verordnung des Hilfsmittels geschaffen werden. Der Verordnungsbogen kann auf der Internetseite der Arbeitsgemeinschaft Diabetischer Fuß eingesehen werden.
Aufbauend auf dem Verordnungsbogen soll der ebenfalls in Hannover verabschiedete Evaluationsbogen zur Schuhversorgung Daten über die Wirksamkeit und Qualität der Schuhversorgung beim diabetischen Fußsyndrom liefern. Die Idee: Der Verlauf der Versorgungen, die nach dem neuen Verordnungsbogen gefertigt wurden, soll über ein Jahr verfolgt und dokumentiert werden. Hierbei werden im Wesentlichen der Zustand des Hilfsmittels und seine Passform kontrolliert. Bei einer genügend großen Anzahl von dokumentierten Versorgungen – bei der Tagung wurde eine Zahl von 4000 Schuhversorgungen genannt – ließe sich dann eine statistisch verwertbare Aussage treffen, wie haltbar und wie erfolgreich die Schuhversorgungen sind.
Einen ausführlichen Bericht der Tagung lesen Sie in der Aprilausgabe der Orthopädieschuhtechnik.