07. April 2008
„Geprüfter Fußtherapeut“ untersagt
In einem Schreiben erklärte das Ministerium, dass die Fortbildung in wesentlichen Teilen mit dem Podologen- und dem Heilpraktikergesetz nicht im Einklang stehe. Die Diagnosestellung, die Behandlung von Haut- und Nagelerkrankungen, die Fußtherapie und die Fußreflexzonenmassage stellen Ausübung von Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes dar, so das Ministerium weiter.
Auch gegen die Berufsbezeichnung „Geprüfter Fußtherapeut“ meldete das Ministerium Bedenken an: „Therapie“ bedeute Krankenbehandlung, das heißt Heilkundeausübung. Zudem könnte diese Berufsbezeichnung auch ein Verstoß gegen das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs (UWG) darstellen.