10. April 2008
Zentralverband schließt Rahmenvertrag mit BEK und TK ab
Ein Umsetzungskonzept wird kurzfristig von den Innungen durchgeführt. Zu den Veranstaltungen wird von den Innungen eingeladen.
Zu den Eckpunkten des Vertrages gehört auch die QM-Zertifizierung. Bis 18 Monate nach Vertragsbeginn haben die lieferberechtigten Innungsbetriebe die Einhaltung des MPG durch ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nachzuweisen.
Wer zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertrages das 61. Lebensjahr vollendet hat, und sich verpflichtet den Betrieb nach spätestens 4 Jahren aufzugeben, kann sich auf schriftlichen Antrag unter Angabe des Schließungstermins von der Zertifizierungspflicht bei der Barmer und TK befreien lassen. Betriebsgründer haben den Nachweis innerhalb von 18 Monaten nach Beitritt zu dem Vertrag beizubringen.
(Quelle: ZVOS)