10. Dezember 2018

Ersatzkassen: Verkürzter Versorgungsweg bei Hörgeräten

Foto: Robert Przybysz Adobe/Stock

Die Versicherten der Ersatzkassen können künftig wählen, ob sie sich bei der Auswahl eines Hörgerätes von einem Hörakustiker oder einem HNO-Arzt beraten lassen wollen. Ein entsprechender Vertrag ist zum 1. Dezember 2018 in Kraft getreten. Rund 300 HNO-Praxen nehmen an dem sogenannten verkürzten Versorgungsweg teil, weitere sollen nach vdek-Angaben folgen.

Nach dem vdek-Vertrag können die Versicherten zwischen mindestens fünf aufzahlungsfreien digitalen Hörgeräten wählen. Diese entsprechen beim Ausgleich des Hördefizits und bei der Verbesserung des Sprachverstehens dem aktuellen Stand von Medizin und Technik.

Unter dem verkürzten Versorgungsweg versteht man die arbeitsteilige Versorgung von Patienten mit Hörsystemen direkt in der HNO-Praxis. Hierbei arbeitet der Hörakustik-Meisterbetrieb Hand in Hand mit dem behandelnden HNO-Arzt.

Quelle: BVMed