04. Februar 2019

Bürokratieabbau: Leistungserbringer beantragen Eröffnung eines Schiedsverfahrens

Foto: FFCucina Liz Collet/AdobeStock

Seit 2012 verlangt  das  Sozialgesetzbuch  V, dass Krankenkassen und Leistungserbringer gemeinsame Rahmenempfehlungen zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Durchführung und Abrechnung bei der Hilfsmittelversorgung erstellen. Trotz intensiver Verhandlungen ist das bis heute nicht gelungen. Deshalb haben die Spitzenorganisationen der Leistungserbringer am 25. Januar 2019 die Eröffnung eines Schiedsverfahrens beantragt.

Mit der Einführung des Vertragssystems im SGB V im Jahr 2008 ist die Anzahl der Verträge für Hilfsmittelversorgungen immens gestiegen, inzwischen müssen Verbände und einzelne Leistungserbringer je nach regionaler Aufstellung und Tätigkeitsbereich teilweise mehrere Hundert Verträge umsetzen. Auch die formalen Vorgaben in diesen Verträgen sind in dieser Zeit erheblich komplexer geworden und enthalten Vorgaben zu einer Vielzahl von Vorgängen.

"Die Umsetzung dieser Vorgaben ist im Versorgungsalltag kaum noch handhabbar " , erläutert Reha-Service-Ring-Geschäftsführer Thomas Piel. "Deshalb ist die Gefahr von Formfehlern außerordentlich gestiegen." Gleichzeitig stelle das Bundessozialgericht höchste Anforderungen an die Sorgfalt der Leistungserbringer bei der Einhaltung der Vorgaben. Mit der Folge, dass sich Leistungserbringer oft mehr mit der Bürokratie als mit ihren Patienten befassen müssen.

Versorgung in den Vordergrund stellen – Bürokratie abbauen
Abhilfe wäre nach Auffassung der Leistungserbringerverbände durch eine Vereinheitlichung der Vorgaben in der Hilfsmittelversorgung möglich, so wie es das SGB V in § 127 Absatz 6 regelt . "Leider war es aber trotz erheblicher Anstrengungen nicht möglich, darüber eine Einigung mit den Krankenkassen zu treffen", berichtet Piel. Aus diesem Grund hätten die Leistungserbringerverbände nunmehr die Eröffnung des Schiedsverfahrens beantragt. Aus Sicht der Leistungserbringer sei es in keiner Weise nachvollziehbar, dass Kassen im Rahmen aktueller Gesetzesentwürfe zu § 127 SGB V argumentieren, die Umsetzung von ausschließlich im Wege von Verhandlungen zu schließenden Verträgen wäre nicht handhabbar. Richtig sei vielmehr für beide Seiten: Das System kann und wird funktionieren, wenn man endlich die Versorgung der Versicherten in den Vordergrund stellt und die überbordende Bürokratie vereinheitlicht oder zurückdrängt. "Das Instrument dafür ist seit 2012 vorhanden – man muss es nur endlich nutzen!" , so Thomas Piel.

Folgende Leistungserbringerverbände haben gemeinsam die Schlichtung beantragt:
BVMed – Bundesverband Medizintechnologie e.V.
AGOS – Arbeitsgemeinschaft Orthopädieschuhtechnik GbR
BEH – Bundesfachverband Elektronische Hilfsmittel e. V.
BIV-OT, Bundesinnungsverband für Orthopädie - Technik
BV Rehalehrer BuS – Bundesverband der Rehabilitationslehrer/-lehrerinnen für Blinde und Sehbehinderte e.V.
BVZ – Bundesverband der Zweithaarspezialisten e. V.
DAV – Deutscher Apothekerverband e.V.
EGROH eG und f.m.p.
rehaKIND e.V.
RSR – Reha-Service-Ring GmbH
SPECTARIS – Deutscher Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien e.V.
ZVOS – Zentralverband Orthopädieschuhtechnik
Sanitätshaus Aktuell AG