10. Juni 2008
Übergangsfrist soll verlängert werden
Hintergrund der geplanten Änderung sind die großen Probleme bei der Umsetzung des GKV-WSG und die möglichen Folgen der Neuregelungen, durch die ein Sterben insbesondere der kleinen Leistungserbringer befürchtet wird. Deshalb habe die Koalition letzte Woche beschlossen, dass die Übergangsfrist um ein Jahr auf 31. Dezember 2009 verlängert wird.
Nach Informationen von MTD-Instant-Informationen soll ein Präqualifizierungsverfahren mit Kriterien angestoßen werden, die festlegen, welche Voraussetzungen für die Leistungserbringung gelten sollen, um Hilfsmittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abgeben zu können.
In einer ersten Reaktion auf diese Meldung begrüßte Werner Dierolf, Präsident des Zentralverbandes Orthopädieschuhtechnik, die Entscheidung der Koalition. In vielen Gesprächen mit Politikern und Vertretern des Gesundheitsministeriums hätten die betroffenen Verbände – so auch der Zentralverband – immer wieder auf die Gefahren für die Branche hingewiesen und vor der Zerschlagung bewährter Versorgungsstrukturen gewarnt. Mit der geplanten Verlängerung bestätige sich die Auffassung des Zentralverbandes, dass es derzeit nicht nötig ist, sich einer anderen Vereinigung als der Innung anzuschließen, nur um weiterhin lieferberechtigt zu sein.
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