10. Juni 2008

Übergangsfrist soll verlängert werden

(10.6.08) Bis Ende 2009 statt nur bis zum 31. 12. 2008 soll die Übergangsfrist gelten, nach der Leistungserbringer mit alter Zulassung mit den Krankenkassen abrechnen können. Dies meldet der Branchendienst MTD-Instant in seiner Ausgabe vom 9. Juni 2008. MTD-Instant beruft sich dabei auf Aussagen von Dr. Rolf Koschorrek, CDU MdB und Mitglied des Bundestagsgesundheitsausschusses, sowie des Büros der Abgeordneten Maria Michalk. Beide hatten dies dem MTD-Instant auf Anfrage bestätigt. Eine offizielle, schriftliche Bekanntmachung gibt es allerdings noch nicht. Im GKV-WSG wurde verankert, dass im Rahmen einer Übergangsfrist bis 31. Dezember 2008 die Leistungserbringer mit alter Zulassung weiterhin Hilfsmittelleistungen erbringen und mit den Kassen abrechnen können. Danach sollten ausschließlich Vertragspartner versorgungsberechtigt sein. Der Vorstoß zur Änderung sei vor allem aus der Mittelstandsebene der Union gekommen, so MTD-Instant.
Hintergrund der geplanten Änderung sind die großen Probleme bei der Umsetzung des GKV-WSG und die möglichen Folgen der Neuregelungen, durch die ein Sterben insbesondere der kleinen Leistungserbringer befürchtet wird. Deshalb habe die Koalition letzte Woche beschlossen, dass die Übergangsfrist um ein Jahr auf 31. Dezember 2009 verlängert wird.

Nach Informationen von MTD-Instant-Informationen soll ein Präqualifizierungsverfahren mit Kriterien angestoßen werden, die festlegen, welche Voraussetzungen für die Leistungserbringung gelten sollen, um Hilfsmittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abgeben zu können.
In einer ersten Reaktion auf diese Meldung begrüßte Werner Dierolf, Präsident des Zentralverbandes Orthopädieschuhtechnik, die Entscheidung der Koalition. In vielen Gesprächen mit Politikern und Vertretern des Gesundheitsministeriums hätten die betroffenen Verbände – so auch der Zentralverband – immer wieder auf die Gefahren für die Branche hingewiesen und vor der Zerschlagung bewährter Versorgungsstrukturen gewarnt. Mit der geplanten Verlängerung bestätige sich die Auffassung des Zentralverbandes, dass es derzeit nicht nötig ist, sich einer anderen Vereinigung als der Innung anzuschließen, nur um weiterhin lieferberechtigt zu sein.
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