GKV-Spitzenverband äußert sich zur Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses

Der GKV-Spitzenverband hat in einer Presseerklärung mitgeteilt, dass er die Überarbeitung und Fortschreibung des Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnisses abgeschlossen und dem Bundesgesundheitsministerium den 2. Bericht zur Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses übergeben hat.
Der aktuelle Stand des Hilfsmittelverzeichnisses entspreche den versorgungsrelevanten medizinischen und technischen Erkenntnissen und Entwicklungen. Der Versicherte erhalte nun Hilfs- und Pflegehilfsmittel in höherer Produktqualität und habe Zugang zu innovativen Produkten. Der GKV-Spitzenverband nutzte die Presseerklärung auch, um auf die Pflicht der Leistungserbringer, über Kassenleistungen zu informieren, hinzuweisen. „Ab sofort müssen alle Leistungserbringer GKV-Versicherte zuerst über zuzahlungsfreie, krankenkassenfinanzierte Hilfs- und Pflegehilfsmittel aufklären, bevor höherpreisige Alternativen angeboten werden dürfen", so Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes.
Es seien Dienstleistungsanforderungen (bezüglich Beratung, Auswahl und Abgabe des Hilfsmittels, Einweisung in den Gebrauch und Service) neu formuliert worden, die im Sinne des Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) dazu dienen, die Information und Beratung der Versicherten über ihre Leistungsansprüche und Versorgungsmöglichkeiten zu verbessern, so der GKV-Spitzenverband. Damit werde im Einzelfall die erforderliche Versorgung im Sinne des Sachleistungsprinzips gestärkt und der GKV-Versicherte "vor ungerechtfertigten Mehrkosten und überteuerten Hilfsmitteln" geschützt, schreibt der GKV-Spitzenverband in der Pressemitteilung. Nicht ohne zu ergänzen: "Von den Krankenkassen gestellte Hilfsmittel entsprechen den versorgungsrelevanten medizinischen und technischen Erkenntnissen und Entwicklungen."
Die Überarbeitung der Produktgruppen sei gemeinsam mit vielen Partnern im Gesundheitswesen erfolgt: Hersteller- und Leistungserbringerorganisationen, Patientenvertretungen, MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) und MDS (Medizinischer Dienst des GKV-Spitzenverbandes), medizinische Fachgesellschaften, Sachverständige, Krankenkassen und ihre Verbände und Patientenvertretungen. In der Tat hatte der GKV-Spitzenverband im Vorfeld der Überarbeitung Stellungnahmen von Fachgesellschaften angefordert und sie teilweise auch zu Anhörungen geladen. Allerdings bemängelten nach der Fortschreibung mehrere Fachverbände, ihre Stellungnahmen seien nicht oder nicht ausreichend in die Überarbeitung der Produktgruppen einbezogen worden.
PG 31 im Bericht an das BMG
In seinem 2. Bericht an das Bundesgesundheitsministerium stellt der GKV-Spitzenverband bei der Fortschreibung der PG 31 heraus, dass Diabetesspezialschuhe ins Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen wurden: "Mit der Bildung der Produktuntergruppe 31.03.08 Spezialschuhe und der dazugehörigen Produktart 31.03.08.0 Spezialschuhe bei diabetischem Fußsyndrom wurde der Versorgungspraxis Rechnung getragen und ein zunehmend wichtiger werdender Produktbereich durch die Festschreibung von Qualitätsanforderungen und Indikationen
im Hilfsmittelverzeichnis geregelt." Dabei sei man auch auf die Anregung der stellungnahmeberechtigten Organisationen eingegangen, Diabetesspezialschuhe nicht nur bei Zustand nach plantarem Ulcus, sondern auch zur Vermeidung dorsaler Ulzera bei vorhandenen Zehendeformationen vorzusehen.
Der GKV-Spitzenverband berichtet, dass von den Stellungnehmenden Aussagen zur Mehrfachausstattung und zur allgemeinen Nutzungsdauer von orthopädischen Schuhen kritisch gesehen worden seien, die Nutzungsdauer sei sei als zu lang angesehen worden. Dass er auf diesen Einwand nicht eingegangen ist, begründert der GKV-Spitzenverband wie folgt: "Da hierzu jedoch in der Definition für die einzelnen Produktbereiche differenzierte Aussagen getroffen werden und es sich bei orthopädischen Maßschuhen um handwerkliche Fertigungen von hoher
Qualität handelt, wurden die vorgesehenen Aussagen im Grundsatz beibehalten und in begründeten Fällen redaktionelle Korrekturen vorgenommen."
Die 41 Produktgruppen des Hilfs- und Pflegehilfsmittelverzeichnisses sind im Zeitraum von Juli 2015 bis Dezember 2018 aktualisiert worden, zu der Frist Ende Dezember 2018 hatte der Gesetzgeber den GKV-Spitzenverband im HHVG aufgefordert. Die nächsten Fortschreibungen stellt der GKV-Spitzenverband gleich in Aussicht: „Wir wissen natürlich, dass es weiterhin viel zu tun gibt. Deshalb sind wir kontinuierlich mit allen Akteuren im Gespräch. Neben den turnusmäßigen Fortschreibungen, die alle fünf Jahre erfolgen, werden wir wie bisher anlassbedingt Produktgruppen fortschreiben - insbesondere mit Blick auf digitale Versorgungsangebote“, erklärte Gernot Kiefer.