23. April 2019

Disease-Management-Programme: Anforderungen zu chronischem Rückenschmerz beschlossen

(Stasique/fotolia)

Gesetzlich Krankenversicherte mit chronischem Rückenschmerz können zukünftig von einem strukturierten Behandlungsprogramm (Disease-Management-Programm, DMP) profitieren. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18. April 2019 in Berlin die inhaltlichen Anforderungen an das neue DMP beschlossen.

Hierbei geht es beispielsweise um die Teilnahmekriterien, um die individuelle Therapieplanung sowie um die Koordination der verschiedenen, am Behandlungsprozess beteiligten Fachrichtungen in das therapeutische Vorgehen. Die gesetzlichen Krankenkassen können – nach Inkrafttreten des Beschlusses – mit Ärztinnen und Ärzten und/oder Krankenhäusern Verträge zur praktischen Umsetzung des DMP abschließen.

„Die Schwierigkeit bei der Entwicklung der einzelnen Bausteine bestand – trotz einer guten wissenschaftlichen Erkenntnislage in Form von medizinischen Leitlinien – darin, dass Rückenschmerz kein klar umrissenes Krankheitsbild darstellt, sondern es sich um Symptome mit unterschiedlichen Ursachen handelt. Im DMP wird, um eine Fehlversorgung zu vermeiden, großer Wert auf eine gesicherte Diagnose gelegt“, erläuterte Prof. Dr. Elisabeth Pott, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses DMP.

In das DMP einschreiben können sich Patientinnen und Patienten mit chronischen – das heißt länger als 12 Wochen andauernden – Schmerzen im Kreuzbereich des Rückens, deutlichen Aktivitätseinschränkungen und einem fortbestehenden Therapiebedarf. Liegen spezifische Ursachen für den Kreuzschmerz vor, beispielsweise Wirbelkörperfrakturen, rheumatische Erkrankungen oder ein Tumor im Bereich der Wirbelsäule, ist ein Einschreiben in das DMP nicht möglich, da hier die Behandlung der ursächlichen Erkrankung im Vordergrund steht.

Wissenschaftliche Grundlage des neuen DMP bildet insbesondere die „Systematische Leitlinienrecherche und -bewertung sowie Extraktion re-levanter Empfehlungen für ein DMP chronischer Rückenschmerz“ des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).

Der G-BA legt den Beschluss nun dem Bundesministerium für Gesund-heit (BMG) zur Prüfung vor. Nach Nichtbeanstandung treten die Anforderungen an das DMP chronischer Rückenschmerz und die Dokumentation am ersten Tag des auf die Veröffentlichung im Bundesanzeiger folgenden Quartals in Kraft.

Hintergrund:

Disease-Management-ProgrammeDisease-Management-Programme (DMP) sind strukturierte Behandlungsprogramme. Ziel dieser Programme ist es, den sektorenübergreifenden Behandlungsablauf und die Qualität der medizinischen Versorgung von chronisch kranken Menschen zu verbessern.

Zu folgenden chronischen Erkrankungen gibt es derzeit DMP-Anforderungen:Asthma bronchiale, Brustkrebs, Chronische Herzinsuffizienz, Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD), Diabetes mellitus Typ 1, Diabetes mellitus Typ 2, Koronare Herzkrankheit. Zu folgenden weiteren chronischen Erkrankungen werden derzeit DMP-Anforderungen entwickelt: Depressionen, Osteoporose, Rheumatoide Arthritis.

(Quelle: G-BA)