07. Mai 2019

MDK veröffentlicht Zahlen zu gutachterlichen Tätigkeiten in 2018

Foto: Marco2811/AdobeStock

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) hat im vergangenen Jahr bundesweit rund 5,7 Millionen sozialmedizinische Stellungnahmen und Gutachten für die gesetzliche Krankenversicherung und rund 2,5 Millionen für die Pflegeversicherung erstellt. 

Über 1,1 Millionen Mal beantworteten die MDK-Gutachterinnen und -Gutachter Fragen zur Arbeitsunfähigkeit, 626.000 Mal zu Vorsorge und Rehabilitation sowie 316.000 Mal zu Hilfsmitteln. Knapp 340.000 Mal nahmen die Gutachter zu ambulanten Leistungen Stellung. Im Vordergrund der sozialmedizinischen Begutachtung steht die Frage, ob eine Leistung im Einzelfall medizinisch notwendig und von der Solidargemeinschaft zu tragen ist. 

Im Bereich der Krankenhausleistungen hat der MDK im Jahr 2018 über drei Millionen Einzelfälle bearbeitet. Große Zuwächse gab es bei den Abrechnungsprüfungen im Krankenhaus: 2,6 Millionen Gutachten erstellten die Medizinischen Dienste im Auftrag der Krankenkassen in diesem Bereich. Ergebnis: Jede zweite geprüfte Rechnung war falsch und führte zu Rückerstattungsansprüchen. „Im Falle einer überhöhten Rechnung riskiert das Krankenhaus lediglich, dass die Krankenkasse auf den sachlich korrekten Betrag kürzt. Aus Sicht der Medizinischen Dienste ist der Gesetzgeber gefordert, Anreize für das korrekte Abrechnen von stationären Leistungen zu schaffen. Andernfalls wird sich die Spirale von Falschabrechnungen und MDK-Prüfungen immer weiter nach oben drehen.“