30. September 2019

MDK-Gesetz: BVMed fordert stärkere Einbindung der Industrie bei Begutachtungen

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) spricht sich in seiner Stellungnahme zum MDK-Reformgesetz dafür aus, Medizinprodukte-Unternehmen bei der Begutachtung von stationären Leistungen mit Medizinprodukten durch die Medizinischen Dienste der Krankenkassen (MDB/MD) stärker einzubinden. 

"Zur Bildung einer adäquaten Informationsgrundlage ist ein strukturierter Dialog zwischen dem Medizinischen Dienst, den Anwendern und den Herstellern erforderlich", so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Die BVMed-Stellungnahme kann unter www.bvmed.de/positionen abgerufen werden.

Neben der notwendigen Anpassung der Prozesse fordert der BVMed mehr Transparenz der Verfahren und eine bessere Qualifizierung der Gutachter des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund (MDB) und des Medizinischen Dienstes (MD). Um ausreichende Sachkenntnisse und eine angemessene Verfahrenstransparenz zu gewährleisten, schlägt der BVMed ein gesetzlich vorgegebenes Qualitätssicherungsverfahren vor. Dazu solle gehören, dass Fachgesellschaften und betroffene Medizinprodukteunternehmen als Beteiligte im Begutachtungsverfahren Stellung nehmen können. Außerdem sollte es eine gesetzliche Fortbildungsverpflichtung für gutachterlich beschäftigte Ärzte geben, fordert der BVMed.

Der BVMed unterstützt die im MDK-Reformgesetz vorgesehene Erleichterung des Zugangs von Patientinnen und Patienten zum ambulanten Operieren nach dem Grundsatz "ambulant vor stationär". Allerdings gebe es beim Übergang einer Methode aus dem stationären in den ambulanten Sektor Praxisprobleme. Liege beispielsweise der Vorschlag eines Berufsverbandes vor, dass eine stationäre Leistung künftig ambulant erbracht werden könne, verweigere der Medizinische Dienst oftmals die Abrechnung einer stationären Leistung, ohne dass die ambulante Leistung bereits abrechenbar wäre. Für diese Übergangszeit fordert der BVMed eine gesetzliche Klarstellung, die die Erstattung sicherstellt, um Versorgungslücken zu vermeiden.

Zudem spricht sich der BVMed für eine Klarstellung der Zuständigkeit von MDK und Krankenkasse bei der Genehmigung von Hilfsmittelversorgungen aus. Da einige Krankenkassen die medizinischen Überprüfungen selbst übernehmen, bestünden in der Praxis oftmals Unklarheiten, welche Versicherteninformationen datenschutzkonform übermittelt werden dürfen. Hier bedürfe es einer Konkretisierung der jeweiligen Kompetenzen, so der BVMed.