05. Februar 2020

Bei Fristen und Rechtsweg nun mehr Klarheit

Foto: Monster Ztudio/AdobeStock

CORDULA RAPP

Seit Ende 2017 haben die Akteure in der Hilfsmittelversorgung auf die mit dem Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) angekündigte Verfahrensordnung zum Hilfsmittelverzeichnis gewartet. Nun wurde die Veröffentlichung durch den GKV-Spitzenverband auf dem Qualitätsforum des QVH am 14. November 2019 bekannt gegeben.

In Kraft getreten ist die Verfahrensordnung allerdings schon am 9. Oktober 2019. Leistungserbringer und Hersteller wussten davon aber bis dahin nichts. Bereits zum 31. Dezember 2017 sollte der GKV-Spitzenverband die Verfahrensordnung zum Hilfsmittelverzeichnis vorlegen. Dies wurde im HHVG festgelegt. Obwohl zu einem früheren Entwurf auch die Verbände der Hersteller und nicht-ärztlichen Leistungserbringer, darunter auch Spectaris, gehört wurden und dieser Entwurf dem Bundesministerium für Gesundheit vorgelegt wurde, war es lange Zeit ruhig um den Entwurf. Die zeitnahe Veröffentlichung wurde mehrfach in Aussicht gestellt, aber die Wartezeit betrug nun letztendlich fast zwei Jahre. Warum die Veröffentlichung so lange dauerte, darüber darf spekuliert werden. Die damals noch diskutierte Anpassung der Verfahrensordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) war nur einer der Verzögerungsgründe.

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