Deutscher Bundestag ebnet Weg für schnellere Listung innovativer Produkte im Hilfsmittelverzeichnis

Mit dem Beschluss über das Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz am 5. März schafft der Deutsche Bundestag den gesetzlichen Rahmen, um für Hilfsmittelhersteller ein Beratungsgespräch beim GKV-Spitzenverband zu etablieren. „Wir freuen uns, dass der Gesetzgeber unserem Vorschlag folgt, das Beratungsgespräch im Sozialgesetzbuch zu regeln und somit eine wichtige Voraussetzung dafür zu schaffen, dass Innovationen schneller ins Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen werden und damit auch schneller zum Patienten kommen“, erklärt Oda Hagemeier, Geschäftsführerin des Herstellerverbands Eurocom.
Oftmals vergehen Jahre, bevor ein neuartiges Hilfsmittel gelistet wird, kritisiert die Eurocom. Entscheidend hierfür sei die fehlende Transparenz, wie der Nachweis des medizinischen Nutzens aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes zu erbringen ist. Art und Umfang der zur Aufnahme ins Hilfsmittelverzeichnis benötigten Unterlagen und Nachweise seien dem einzelnen Hersteller nicht in allen Fällen bekannt.
„Unabdingbar ist daher für uns die Einführung eines Beratungsgesprächs analog zum Bewertungsverfahren von neuen Arzneimitteln beim Gemeinsamen Bundesausschuss oder dem Antragsverfahren digitaler Gesundheitsanwendungen beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte", so Oda Hagemeier. "Indem das Beratungsgespräch die Nachweisführung konkretisiert und auf ihre Umsetzbarkeit hin prüft, beschleunigt es den Verfahrensprozess der Antragstellung und gibt den Herstellern Planungssicherheit. Schlussendlich profitiert davon der Patient, indem er schnelleren Zugang zu innovativen Behandlungsmöglichkeiten erhält.“