01. Juli 2020

WAT-Gutachten: Vergütung von Heilmittelerbringern deutlich zu niedrig

Im Auftrag von elf maßgeblichen Heilmittelverbänden hat das Institut für Gesundheitsökonomik (IfG) das sogenannte WAT-Gutachten erstellt. Im ersten Schritt wurde die betriebswirtschaftliche Situation der Heilmittelerbringerpraxen analysiert. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse wurden am 30. Juli in einer Videopressekonferenz vorgestellt. Das Fazit: Die Vergütung, die ErgotherapeutInnen, LogopädInnen/SprachtherapeutInnen, PhysiotherapeutInnen und PodologInnen für die Behandlung gesetzlich versicherter PatientInnen erhalten, muss dem Gutachten zufolge erheblich steigen

Im Betrachtungsjahr 2018 hätte sie je nach Heilmittelbereich um 42 bis 92 Prozent erhöht werden müssen. Nur mit einer deutlichen Erhöhung im Rahmen der anstehenden Preisverhandlungen sei langfristig eine wirtschaftliche Praxisführung und somit auch die flächendeckende Versorgung der PatientInnen mit Heilmitteln möglich, lautet das Fazit der Wirtschaftlichkeitsanalyse ambulanter Therapiepraxen (WAT-Gutachten).

Die zweite Fragestellung war, wie hoch die Vergütung durch die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) sein müsste, um ein angemessenes Einkommen für die PraxisinhaberInnen sowie konkurrenzfähige Löhne für die MitarbeiterInnen gewährleisten zu können. Hier klafft laut IfG eine deutliche Lücke. Wie hoch diese ausfällt, variiert zwischen 42 bis 92 Prozent - je nach Heilmittelbereich.

Zusätzlich zu der Frage, wie stark die Vergütung steigen muss, hat sich das IfG auch mit dem Verwaltungsaufwand in Heilmittelpraxen beschäftigt. Ergebnis: Dafür fällt in allen Heilmittelbereichen ein erheblicher Arbeitsaufwand an. Dieser Verwaltungsaufwand müsse in der Vergütung ebenfalls Berücksichtigung finden, so das IfG. Andernfalls drohe unter anderem, dass es immer weniger kleinere Heilmittelpraxen geben werde. Diese seien aber für die flächendeckende Versorgung der PatientInnen in Deutschland eklatant wichtig.

Durch das Gutachten seien jetzt valide Daten vorhanden, mit denen die Verbände der Heilmittelerbringer ihre Forderungen gegenüber den GKV-Spitzenverband untermauern können, so die Verbandsvertreter. Anfang August beginnen die Verhandlungen über die zukünftigen Vergütungen.