21. August 2009
ZVOS und Optica schließen Rahmenvertrag
Die Vereinbarung ermöglicht es den Innungsmitgliedern, die dem ZVOS angeschlossen sind, sowohl kostengünstige Abrechnungen als auch die Abwicklung elektronischer Kostenvoranschläge zu nutzen. Neben der klassischen Rezeptabrechnung gemäß den Richtlinien zu § 302 SGB V bietet Optica den Betrieben weitere Serviceleistungen, wie zum Beispiel die sofortige Auszahlung der Forderungen innerhalb von 48 Stunden. Bei der Einreichung elektronischer Kostenvoranschläge bietet Optica drei Varianten an. Neben der Anbindung über eine Schnittstelle zu den gängigen Branchensoftwarelösungen stellt Optica auch eine internetbasierte Plattform zur Verfügung, die es jedem Betrieb ermöglicht, seine Kostenvoranschläge selbst zu erfassen und elektronisch zu versenden. Für diejenigen Betriebe, die weder über Software und Scanner, noch über Internetanbindung verfügen, bietet Optica an, die Kostenvoranschläge wie gewohnt in Papierform per Fax an Optica schicken, von wo aus sie dann erfasst und in elektronischer Form an die Krankenkassen übermittelt werden.