22. Dezember 2009
Integrierte Versorgung: Leistungserbringer besser aufklären
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Deshalb möchte die DGIV 2010 für die Leistungserbringer handhabbare Informationsquellen über die vorhandenen Verträge erarbeiten. Die DGIV wird sich unter anderem für die Einrichtung eines zentralen Vertragsregisters einsetzen, in dem Leistungserbringern und Patienten alle wesentlichen Vertragsinhalte zur Verfügung stehen. Außerdem möchte sich die DGIV dafür einsetzen, gesetzliche Barrieren in der Zusammenarbeit zwischen medizinischen Leistungserbringern und Hilfsmittellieferanten abzubauen.
Dem gegenwärtigen Misstrauen des Gesetzgebers gegenüber einer missbräuchlichen Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und Hilfsmittellieferanten könne in einem transparenten Vertragscontrolling wirksam entgegen getreten werden, meint die DGIV. Dazu müssten aber die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere von §73c, §128 und §140b SGB V, besser aufeinander abgestimmt werden. Hier sieht die DGIV Möglichkeiten, ohne viel gesetzgeberischen Aufwand eine effektive und kostengünstige Patientenversorgung zu schaffen.