15. April 2010
Erste Krankenkassen von Insolvenz bedroht
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Die Kassen sind seit Jahresbeginn gesetzlich dazu verpflichtet ihrer Aufsichtsbehörde zu melden, wenn sie zahlungsunfähig werden, davon bedroht sind oder eine Überschuldung eintritt. Ein Insolvenzantrag müsse derzeit allerdings noch nicht gestellt werden, hieß es vom BVA. Die beiden betroffenen Krankenkassen verlangen Zusatzbeiträge. Der BKK Heilberufe sind nach eigenen Angaben seit Einführung der Zusatzbeiträge knapp ein Drittel ihrer Mitglieder abgesprungen.