BIV-OT: Vertrag mit BKK-Landesverbänden Bayern und Mitte erweitert
Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) hat zusammen mit dem BKK Landesverband Bayern und dem BKK Landesverband Mitte den bestehenden Rahmenvertrag Orthopädietechnik erweitert.
Ab dem 1. Oktober gilt eine Nachtragsvereinbarung, die die bisherigen Produktgruppen (PG) Bandagen (PG 05), Orthesen (PG 23), Brust- und Armprothesen (PG 37 und PG 38), Beinprothesen (PG 24) um die medizinisch-adaptive Kompressionstherapie (MAK, PG 17) ergänzt, teilt der BIV-OT mit.
„Aufgrund der Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses und zu Inhalten einzelner Produktgruppen wurde eine Überarbeitung der Produktgruppen-Anlagen und Neuvereinbarung der Preisanlagen notwendig. Weiterhin wurde eine Prozessvereinfachung in Bezug auf die genehmigungsfreien Versorgungen vereinbart, sowie weiterhin eine wirtschaftliche Abbildung der wohnortnahen Versorgung auch in der Fläche sichergestellt. Die Aufnahme der MAK-Systeme in der Kompressionstherapie und die neuen Strukturen der PG 24 Beinprothesen stellen eine Versorgungmöglichkeit auf höchstem Qualitätsniveau gemäß medizinischer Leitlinien sicher“, erklärt Albin Mayer, Vize-Präsident des BIV-OT. Mit dem Nachtrag wird das Versorgungsspektrum erweitert, so die BKK Landesverbände. Insbesondere mit der neu hinzugekommenen Kompressionstherapie erhöhe sich die Versorgungsqualität der BKK Versicherten.
Die jetzt geschlossene Nachtragsvereinbarung zum bestehenden Vertrag gilt laut BIV-OT bis 30. September 2024 und enthält eine weitere Steigerung zum 1. Januar 2024. Der Nachtrag gelte automatisch für alle bereits teilnehmenden Betriebskrankenkassen und Sanitätshäuser.