Eurocom plädiert für "zukunftsfähige Datenpolitik"
Oda Hagemeier (Foto: Eurocom)
07. Dezember 2022
Eurocom plädiert für "zukunftsfähige Datenpolitik"
Oda Hagemeier (Foto: Eurocom)
Die Herstellervereinigung für Kompressionstherapie, orthopädische Hilfsmittel und digitale Gesundheitsanwendungen Eurocom hat ein Positionspapier veröffentlicht, in dem sie sich für eine zukunftsfähige Datenpolitik einsetzt. Der Austausch von Gesundheitsdaten im EU-Raum erfordere schon jetzt einen gesetzlichen Rahmen auf nationaler Ebene.
Hintergrund
Die Europäische Kommission hat im Mai 2022 den Vorschlag für eine Verordnung über den europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) unterbreitet. Ziel ist u. a. der geregelte Austausch von Gesundheitsdaten zwischen EU-Mitgliedsstaaten. Daten sollen für die zweckgebundene Forschung und Entwicklung nutzbar gemacht werden. Die Eurocom weist darauf hin, dass der Anspruch auf die Sekundärnutzung der Daten qua erstem Entwurf auch für die industrielle Gesundheitswirtschaft gilt.
„Auf nationaler Ebene muss allerdings schon jetzt der gesetzliche Rahmen dafür geschaffen werden, um die EU-Verordnung wirksam und widerspruchsfrei umzusetzen. Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz zur besseren wissenschaftlichen Nutzung im Einklang mit DSGVO sowie eine dezentrale Forschungsdateninfrastruktur angekündigt. Jetzt kommt es darauf an, diese konsequent auszuarbeiten“, betont Eurocom-Geschäftsführerin Oda Hagemeier.
Antragsrecht beim Forschungsdatenzentrum für die Industrie gefordert
Die Eurocom fordert, dass der Industrie ein Antragsrecht beim Forschungsdatenzentrum nach § 303e SGB V eingeräumt wird. "Routinedaten müssen verfügbar sein, um die Versorgung zu verbessern und die Anforderungen an die Sicherheits- und Leistungsnachweise wirtschaftlich umzusetzen und fortlaufend zu aktualisieren", so die Herstellervereinigung. So sollten aus Sicht der Eurocom Abrechnungsdaten der Krankenkassen in anonymisierter Form zur Verfügung stehen, die Aufschluss über die Patienten und ihre Versorgungswege geben. Etwa demografische Merkmale, Daten zu Diagnose, Behandlungsstationen und Ort der Versorgung (ambulant vs. stationär) sowie den angefallenen Kosten. Außerdem bedürfe es Daten, aus denen die Qualität der Versorgung hervorgehe. So müsse es z. B. möglich sein, die Ergebnisse von Krankenkassenbefragungen zur Patientenzufriedenheit in aggregierter, standardisierter Form zu erhalten, um Aussagen über die Wirksamkeit der Behandlung treffen zu können.
Ziele der Datenauswertung
Die Datenauswertung könne folgende Ziele erreichen:
die ganzheitliche Abbildung des Versorgungsprozesses, um eventuelle Schwachstellen zu identifizieren
die Erleichterung medizinischer Evidenznachweise mit Hilfe von Real World Data
die Durchführung gesundheitsökonomischer Betrachtungen verschiedener Behandlungsmethoden
Oda Hagemeier erklärt: „Der geregelte Zugang zu Daten für Forschungs- und Entwicklungszwecke ist eine zentrale Säule, um Potenziale der Digitalisierung auszuschöpfen. Er verbessert die medizinische Versorgung, erleichtert regulatorische Prozesse und trägt dazu bei, dass die deutsche Hilfsmittelindustrie im internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig bleibt. Um dies zu erreichen, müssen Gesetzgebungen im europäischen Gesundheitsdatenraum und auf nationaler Ebene miteinander in Einklang gebracht werden. Im Rahmen einer Digitalisierungsstrategie ist es unerlässlich, Konzepte auszuarbeiten, an denen alle an der Patientenversorgung Beteiligten mitwirken – also auch die Industrie.“