20. Mai 2010
Ärztetag lehnt eGK in derzeitiger Form ab
Anzeige
Die Delegierten stellten klar, dass elektronische Patientenakten in die Hand des Hausarztes, des Patienten und gegebenenfalls des behandelnden Arztes in Klinik und Praxis gehörten. Sie gehörten nicht in die Hand von Kostenträgern und sollten nicht auf Zentralservern abgelegt werden. Außerdem wendet sich das Parlament der Ärzte entschieden gegen die Verwandlung der Arztpraxen in „Außenstellen der Krankenkassen“ durch Verlagerung des Versichertendatenmanagements in die Praxen.
Zugleich forderte der Deutsche Ärztetag für zukünftige Telemedizinprojekte eine bundeseinheitliche, diskriminierungsfreie Telematik-Infrastruktur als technische und datenschutzrechtliche Grundlage. Diese Infrastruktur soll den Anwendern von telemedizinischen Verfahren auch eine Unabhängigkeit gegenüber IT-Unternehmen gewährleisten, die ein Geschäftsmodell in einer Nichtkompatibilität ihrer jeweiligen Lösungen gegenüber konkurrierenden Angeboten sehen.