28. Juni 2011
Qualität in der Hilfsmittelversorgung: Positionspapier an Daniel Bahr
Der Gesetzgeber habe zwar bereits die Bedeutung von Qualität in der Hilfsmittelversorgung an verschiedenen Stellen formuliert – etwa im SGB V, im Präqualifizierungsverfahren und im Hilfsmittelverzeichnis. In der Praxis sei dies jedoch nicht ausreichend, so die Verbände. So mangele es an Transparenz über den tatsächlichen Versorgungsanspruch und -umfang: „Über die unzähligen Krankenkassenverträge (150 Krankenkassen mit über 30 Versorgungsbereichen) existiert eine kaum überschaubare Bandbreite an Standards und Anforderungen”, heißt es im Positionspapier. Da die medizinisch notwendigen Versorgungsleistungen bislang nicht definiert seien, sei das System kaum noch zu kontrollieren. „Wo Krankenkassen nur auf den Preis schauen, ist die Einhaltung von Qualitätsstandards zur Nebensächlichkeit geworden”, kritisieren die drei Verbände die derzeitige Praxis. Einem funktionierenden Wettbewerb im Sinne des besten Preis-Leistungsverhältnisses wolle man sich nicht verschließen, richte sich aber gegen einen Wettbewerb, bei dem nur der niedrigste Preis entscheide.
Das Positionspapier fordert daher, dass das medizinisch Notwendige in einheitlichen Versorgungs- und Leistungsstandards festgeschrieben wird, die nicht unterschritten werden dürfen. Weitergehende Leistungen könnten weiterhin Gegenstand von Verträgen sein. Des Weiteren plädieren die Verbände dafür, die Krankenkassen dazu zu verpflichten, ein System zur kontinuierlichen Qualitätskontrolle einzurichten. Das Positionspapier empfiehlt, die einheitlichen Qualitäts- und Leistungsstandards gemeinsam vom GKV-Spitzenverband, den Spitzenorganisationen der Leistungserbringer, von Herstellern und Patientenvertretungen erarbeiten zu lassen. Damit verbunden ist die Bitte an den Gesetzgeber, hierfür den notwendigen Rahmen zu schaffen. sw