12. Februar 2019
Derzeit verschickt der Zoll neue Kfz-Steuerbescheide. Dabei häufen sich Fälle, in denen leichte Nutzfahrzeuge von Handwerksbetrieben, die zulassungsrechtlich als LKW gelten und bislang auch steuerrechtlich wie Nutzfahrzeuge behandelt wurden, als PKW eingestuft werden. Mit dieser Neueinstufung sind teils Zusatzlasten von mehreren Hundert Euro pro Fahrzeug jährlich verbunden. Hier lohnt es sich, genau zu prüfen und ggf. innerhalb eines Monats nach Erhalt des Steuerbescheides Einspruch einzulegen, erklärt der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).