30. November -0001
Mit dem Beschluss über das Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz am 5. März schafft der Deutsche Bundestag den gesetzlichen Rahmen, um für Hilfsmittelhersteller ein Beratungsgespräch beim GKV-Spitzenverband zu etablieren. „Wir freuen uns, dass der Gesetzgeber unserem Vorschlag folgt, das Beratungsgespräch im Sozialgesetzbuch zu regeln und somit eine wichtige Voraussetzung dafür zu schaffen, dass Innovationen schneller ins Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen werden und damit auch schneller zum Patienten kommen“, erklärt Oda Hagemeier, Geschäftsführerin des Herstellerverbands Eurocom.