11. Oktober 2022
Mit der Begründungspflicht für Mehrkostenvereinbarungen befasst sich ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Helge Sodan, Präsident des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin a.D.. Die Einführung zusätzlicher Begründungspflichten bei Mehrkostenvereinbarungen, wie sie der GKV-Spitzenverband bei der Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses vorgenommen hat, stelle einen unzulässigen Eingriff in die Privatautonomie von Versicherten und Leistungserbringern dar, so ein Ergebnis des Gutachtens. Auch überschreite ein solches Vorgehen die Kompetenzen des GKV-Spitzenverbandes.