07. Dezember 2016
Durch das Anti-Korruptionsgesetz sind Kooperationen zwischen Leistungserbringern und Ärzten in den Fokus geraten. Kooperationen, die dem Wohle des Patienten dienen, liegen in einem Graubereich, in den erst die Rechtsprechung Klarheit bringen wird. Wie sollte man sich in dieser unsicheren Lage am besten verhalten? Das Rechtsseminar mit RA Burkhard Goßens, das C. Maurer Fachmedien am 16. November in Berlin veranstaltete, gab Hinweise.