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30. März 2020
Redaktion

Verbände begrüßen Anpassung der Hilfsmittelrichtlinie durch den G-BA

Im Schnellverfahren hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) einen Beschlussentwurf über befristete Änderungen der Richtlinie über die Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (kurz: Hilfsmittel-Richtlinie) vorgelegt. Die COVID-19-Sonderregelungen sehen während der Corona-Krise vor, dass im Rahmen des Entlassmanagements der Hilfsmittelbedarf von 14 Tagen (statt 7 Tagen) verordnet werden darf. Die Frist von 28 Kalendertagen zwischen Verordnung und Aufnahme der Hilfsmittelversorgung wird ausgesetzt. Folgeverordnungen für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel setzen vorläufig keine unmittelbare persönliche Anamnese voraus und können postalisch übermittelt werden.

„Wir begrüßen die vorgesehenen Sonderregelungen außerordentlich. Sie sichern die Hilfsmittelversorgung in dieser Ausnahmesituation und stellen durch ihr rückwirkendes Inkrafttreten Rechtssicherheit her. Änderungsbedarf sehen wir bei der Regelung zu Folgeverordnungen. Diese bezieht sich lediglich auf zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel und sollte auch auf andere Hilfsmittel ausgeweitet werden, soweit diese unmittelbar medizinisch notwendig sind. Dies betrifft Hilfsmittel mit einer definierten Nutzungsdauer, beispielsweise Kompressionsstrümpfe, und orthopädische Hilfsmittel, die durch zu hohe oder unsachgemäße Beanspruchung defekt sind und durch eine neues Hilfsmittel ersetzt werden müssen. Denn nur so kann der Therapierfolg gesichert werden.“, erklärt Eurocom-Geschäftsführerin Oda Hagemeier. 

Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) begrüßt die getroffenen COVID-19-Sonderregelungen – auch er fordert jedoch dringend, den Bereich der Hilfsmittel, die ohne eine ärztliche Verordnung abgegeben werden dürfen, zu erweitern. “Gerade in den aktuellen Zeiten würde so der Effekt erreicht, dass Patienten gerade nicht den Weg zum verordnenden Arzt antreten oder antreten müssen. Damit setzen sie sich selbst und andere dem Risiko einer Infektion aus. Das muss unbedingt verhindert werden”, so BIV-OT-Präsident Alf Reuter. “Das Ziel muss es sein, unnötigen Verwaltungsaufwand so weit wie möglich herunterzufahren und so jede überflüssige Kontaktmöglichkeit zu vermeiden. Die Verwaltungsvereinfachung ist uns beim BIV-OT besonders wichtig. Deswegen haben wir uns mit der Forderung nach einer Minimierung des Verwaltungsaufwands nicht nur an den G-BA gewandt; gemeinsam mit unseren Partner der Task-Force COVID-19 haben wir zudem weitere Forderungen an den GKV-Spitzenverband gesandt. Die Hilfsmittelversorgung darf nicht unter Bergen von Papier verloren gehen.“

 

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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