
Anti-Korruptionsgesetz im Bundestag verabschiedet
Am 14. April 2016 ist im Deutschen Bundestag in zweiter und dritter Lesung der Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen verabschiedet worden. Bei Bestechlichkeit und Bestechung drohen Ärzten und Leistungserbringern nun Geldstrafen oder bis zu drei Jahren Haft. Kritiker beanstanden, dass Apotheker nach kurzfristigen Änderungen des Gesetzentwurfs in wesentlichen Bereichen nicht belangt werden können.