
BVA: Patientenkontakt ist externen Hilfsmittelberatern nicht erlaubt
Für die Inanspruchnahme von externen Hilfsmittelberatern ist aktuell keine gesetzliche Grundlage vorhanden. Diese Auffassung vertritt das Bundesversicherungsamt als Aufsichtsbehörde der Krankenkasse in seinem jüngst erschienenen Tätigkeitsbericht 2014. Das Bundesversicherungsamt stellt zudem klar, dass externen Hilfsmittelberatern kein Kontakt zu Versicherten erlaubt ist.