Bahr fordert Freiheitsstrafen für korrupte Ärzte und Leistungserbringer
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr möchte die staatsanwaltlichen Ermittlungsmöglichkeiten gegen Fehlverhalten von Ärzten und Leistungserbringern durch eine neue Strafvorschrift im Sozialgesetzbuch stärken. Korruptives Verhalten soll künftig mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren geahndet werden können, heißt es in einem Schreiben des Bundesgesundheitsministeriums.