Krankenkassen verdoppeln Festbeträge für Hörhilfen
Der GKV-Spitzenverband hat Anfang Juli 2013 nahezu eine Verdoppelung des Festbetrages für die Versorgung von schwerhörigen Versicherten sowie eine Erhöhung der Leistungsanforderungen an die Hörgeräte beschlossen. Der neue Festbetrag gilt ab dem 1. November 2013.