
Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung nochmals verlängert
Die befristete Sonderregelung zur telefonischen Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit durch Vertragsärzte ist nach derzeitiger Einschätzung der Gefährdungslage letztmalig bis einschließlich 31. Mai 2020 verlängert worden. Den entsprechenden Beschluss fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) einstimmig in Berlin. Ab dem 1. Juni 2020 gilt dann wieder, dass für die ärztliche Beurteilung, ob ein Versicherter arbeitsunfähig ist, eine körperliche Untersuchung notwendig ist.