Gesundheitsfond: Beitragssatz bei 15,5 Prozent
(9.10.08)Das Bundeskabinett hat den Entwurf einer Verordnung zur Festlegung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen. Außerdem hat das Kabinett der Unterrichtung des Deutschen Bundestages über den beabsichtigten Erlass dieser Verordnung zugestimmt.
Der Entwurf enthält die Festlegung der ab dem 1. Januar 2009 geltenden Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Er ist damit notwendige Voraussetzung für die Errichtung des Gesundheitsfonds.