
Retouren: "Obhutspflicht" für Händler und Hersteller soll Warenvernichtung eindämmen
Das Bundeskabinett hat am 12. Februar 2020 auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Svenja Schulze den Gesetzesentwurf zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auf den Weg gebracht. Damit soll die Abfallvermeidung verbessert und das Recycling verstärkt werden. Mit der sogenannten "Obhutspflicht" nimmt die Bundesregierung Hersteller und Händler stärker in die Verantwortung: In Zukunft hat der Staat erstmals eine rechtliche Handhabe gegen die Vernichtung von Neuware und Retouren.