Der GKV-Spitzenverband hat die seit dem 1. Januar 2011 geltenden Empfehlungen für eine einheitliche Anwendung der Anforderungen an eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel nach § 126 Absatz 1 Satz 3 SGB V mit Wirkung zum 1. Januar 2017 zum siebten Mal fortgeschrieben. Dadurch ergeben sich auch Änderungen für die Orthopädieschuhtechnik.
mehr ...