Anti-Korruptionsgesetz: Anhörung zeigt Nachbesserungsbedarf
Das geplante Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen fand bei einer Anhörung des Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz die grundsätzliche Zustimmung der geladenen Experten. Im Detail gab es aber auch viele Einwände. Vor allem die Abgrenzung von Korruption, die künftig strafbar sein soll, und sinnvoller Kooperation zwischen verschiedenen Akteuren des Gesundheitswesens bereitet Schwierigkeiten.