01. Juni 2015
Der Leipziger Strafrechtler Prof. Hendrik Schneider sieht beim Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen erheblichen Änderungsbedarf. In einem Rechtsgutachten zum Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums stellt Schneider Verstöße gegen das strafrechtliche Bestimmtheitsgebot und gegen die Rechtseinheit fest, da Heilberufe in den Ländern unterschiedliche Berufsausübungspflichten haben. Auch zwischen den Heilberufen mit staatlicher Ausbildung können die Pflichten divergieren. Zudem, so Schneider, könnte die Ärzteschaft zukünftig per Berufsordnung festlegen, welches Verhalten strafbar ist und welches nicht.
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