
Entscheidungsfrist der Krankenkassen: BSG-Urteil stärkt Patientenrechte
Sofern eine Krankenkasse nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Wochen über einen Leistungsantrag entscheidet und dazu keine Begründung anführt, kann der Versicherte von einer „fiktiven Genehmigung“ ausgehen. Dies bekräftigte der 1. Senat des Bundessozialgerichts (BSG), Kassel, in einem Urteil vom 8. März 2016 (Az.: B 1 KR 25/15 R).