Neufassung der PG 17 bekanntgegeben
Das Bundesministerium für Gesundheit gab bekannt, dass der GKV-Spitzenverbandes der Krankenkassen die Produktgruppen 13 „Hörhilfen“ und 17 „Hilfsmittel zur Kompressionstherapie“ nach § 139 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) fortgeschrieben hat.